AGB

§ 1 Geltungsbereich (Allgemeines)

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der vision360 GmbH, Handelsregister-Nummer: CH-120.4.000.335-5 eingetragen im Handelsregisteramt des Kanton Uri und ihren Vertragspartnern unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen, Unternehmen, Wiederverkäufer, Letztverbraucher oder Konsumenten handelt.

Diese AGB gelten für alle von der vision360 GmbH erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen.

Die vision360 GmbH kontrahieren mit ihren Vertragspartnern ausschliesslich unter Zugrundelegung ihrer AGB und abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie zwischen der vision360 GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote der vision360 GmbH sind grundsätzlich bis zur Annahme durch den Vertragspartner unverbindlich freibleibend und widerrufbar ausser für den Fall, dass Gegenteiliges schriftlich am Angebot vermerkt ist.
Der Vertrag mit der vision360 GmbH kommt zu Stande durch Annahme des Angebotes durch den Vertragspartner, wobei die Annahme sowohl schriftlich (auch Fax und E-Mail), als auch mündlich (persönlich oder telefonisch) erfolgen kann. Abweichungen vom Angebot gelten nur für den Fall der schriftlichen Bestätigung durch die vision360 GmbH.

Der Vertragsabschluss wird von der vision360 GmbH schriftlich betätigt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Für den Fall, dass der Kunde während der Durchführung der Leistungen Änderungen oder Ergänzungen wünscht, wird die vision360 GmbH ein entsprechendes Angebot offerieren. Sofern es zu keiner Einigung über das geänderte Angebot und zu einer entsprechenden Auftragserteilung und Auftragsbestätigung durch die vision360 GmbH kommt, sind die Leistungen so wie im ursprünglichen Vertrag vereinbart zu erbringen.

§ 3 Urheberrecht / Nutzungsrecht

Alle erbrachten Dienstleistungen sowie der Internetauftritt vision360.ch sind geistiges Eigentum der vision360 GmbH und sind durch das Urheberrecht geschützt. Verstösse gegen das Urheberrecht werden strafrechtliche belangt. Die vision360 GmbH behaltet als Urheber das uneingeschränkte Nutzungsrecht und kann die erbrachten Dienstleistungen für Präsentationszwecke uneingeschränkt nutzen. Änderungen bez. Urheber- und Nutzunsgrecht bedürfen der schriftlichen Bestätigung der vision360 GmbH.

§ 4 Preise

Die Preise sind gegenüber Unternehmern grundsätzlich Nettopreise (exklusive MwSt.)

§ 5 Leistungserbringung

Die Leistungserbringung durch die vision360 GmbH, sollten keine Liefertermine vereinbart worden sein, in angemessener Frist, wobei seitens der vision360 GmbH genannte Termine ungefähre Liefer- bzw. Leistungstermine darstellen. Sollte Verzug durch die vision360 GmbH eintreten, ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzt und Leistungserbringung innerhalb dieser Frist durch die vision360 GmbH nicht erfolgen.
Ein Vertragsrücktritt ist dann ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner seinerseits mit beizustellenden Leistungen (z.B. Texten für Websites, Fotos oder Mustern) in Verzug ist, oder vereinbarte Zahlungen an die vision360 GmbH zum Fälligkeitstermin nicht geleistet hat. Die vision360 GmbH wird (insbesondere bei Erstellung von 360°Videos) hinsichtlich beizustellender Texte, Fotos etc. auf die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner Rücksicht nehmen und ihn unverbindlich auch entsprechend beraten. Für beigestellte Texte, Fotos etc. trägt aber der Vertragspartner die ausschliessliche Verantwortung; Dies gilt insbesondere für Urheberrechte. Sofern der Vertragspartner die von ihm beizustellenden Leistungen trotz schriftlicher Aufforderung durch die vision360 GmbH binnen 7 Tagen nicht erbringt, ist die vision360 GmbH berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und den vereinbarten Werklohn in Rechnung zu stellen. Die Leistungserbringung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, entsprechend den Regeln der Technik, wobei die vision360 GmbH die Auswahl der verwendeten Programme und Materialien obliegen.

Der Vertragspartner erwirbt im Falle der Erstellung / Produktion eines 360° Videos oder 360° Fotos, sofern nichts anderes vereinbart wurde, das Recht auf unbegrenzte Nutzung des Contents für sich als Einzelplatzlizenz. Die Einräumung von Nutzungsrechten Dritter an diesen Produkten durch den Vertragspartner oder das Vervielfältigen dieser bedarf der schriftlichen Zustimmung der vision360 GmbH.
Die vision360 GmbH haben mit der Übergabe der Ware oder der erbrachten Leistung ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt. Supportleistungen werden grundsätzlich nur nach Möglichkeit gegen Verrechnung erbracht.

Mängel sind unverzüglich, das heisst, spätestens binnen drei Werktagen ab Bekanntwerden, schriftlich gegenüber der vision360 GmbH geltend zu machen und werden nach Möglichkeit binnen drei Werktagen von der vision360 GmbH behoben, wobei die Art der Behebung nach Wahl der vision360 GmbH erfolgt. Sollten für die Behebung Leistungen eines Drittunternehmens erforderlich sein, und die Leistungen nicht innerhalb der dreitägigen Frist beigestellt werden, verlängert sich die Frist für die vision360 GmbH entsprechend.

§ 6 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Gewährung eines Skontos bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Zahlung hat auf ein von der vision360 GmbH namhaft gemachtes Konto zu erfolgen. Erfüllungsort ist der Sitz der vision360 GmbH. Für den Fall des Verzuges gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart. Der Vertragspartner ist im Falle des Verzuges auch zur Tragung sämtlicher Mahnspesen verpflichtet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Verpackungs- und Versandkosten, Mahnspesen sowie Verzugszinsen im Eigentum der vision360 GmbH.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kanton Uri